Das Kartellamt hat betreff der Prüfung einer Fusion der Krankenhäuser Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Klinikum Hanau wie folgt entschieden:
Der zur Prüfung angemeldete Zusammenschluss erfüllt nicht die Untersagungsvoraussetzungen des §36 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund ist kartellrechtlich eine Fusion der oben aufgeführten Kliniken möglich.
Aufgrund des Beschlusses des Kartellamtes werden sich die bestehenden Arbeits- und Lenkungsgruppen mit der weiteren Vorgehensweise befassen.
Die nächsten Gespräche werden aufgrund des Geschäftsführerwechsels im Klinikum Hanau Ende April aufgenommen.
Alzenau, 23.02.2016