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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

Liebe Patienten, liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir Ihnen die aktuellen Informationen rund um das Thema COVID-19 zusammengestellt. Und wir erläutern, wie das Klinikum mit dieser Herausforderung umgeht.

AKTUELL - Ab dem 12.12.2023 Maskenpflicht und Besuchseinschränkungen. 

Weitere Infos finden Sie in den untenstehenden Fragen. 

Wie sehen die Besuchsregelungen im Klinikum aus?

Wir bitten, von Patientenbesuchen möglichst abzusehen. Sollt dennoch ein Besuch unbedingt notwendig sein, ist pro Tag maximal ein Besucher von 14 bis 20 Uhr erlaubt. 

Durch die Reduzierung der Besucheranzahl versucht das Klinikum ein allgemeines Besuchsverbot zu verhindern. Bitte helfen Sie mit!

 

Ausnahmen gelten in Fällen von akuter Verschlechterung des Krankheitsbildes, Notfällen, Mithilfe bei der pflegerischen Versorgung, Besuchen von Kindern. Werdende Väter sind vom Besuchsverbot ausgenommen.

Maskenpflicht im Klinikgebäude

Im gesamten Klinikgebäude ist das Tragen einer Maske für Besucher Pflicht. Auch Patienten müssen außerhalb ihres Zimmers eine Maske tragen.

Erlaubt sind FFP2- und OP-Masken.

Welche allgemeinen Regeln gelten im Klinikum sonst noch?

Im gesamten Klinikum gelten weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen.

  • Kommen Sie nicht zu Besuch ins Krankenhaus, wenn Sie Symptome einer Infektion haben. 
  • Desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände
  • Lüften Sie die Patientenzimmer während Ihres Besuchs regelmäßig. 

Wer darf nicht ins Klinikum?

Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, außer Patienten, dürfen das Klinikum nicht betreten. In begründeten Notfallsituationen, wie dem Besuch bei sterbenden Patienten oder anderen extremen Notfällen kann ein Besuch unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach Rücksprachen mit der behandelnden Klinik ermöglicht werden.

Kann ich Patienten mit einer Corona-Infektion besuchen?

Besuche bei akut infektiösen Patienten sind nur nach Rücksprache mit der behandelnden Klinik möglich. Vor Besuch ist daher eine Anmeldung bei der Station erforderlich damit eine Einweisung und Erklärung der notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann.