Nach § 24 Abs. 2 Satz 4 der Röntgenverordnung (RöV) muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient (Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patienten unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung), gemäß den atomrechtlichen Bestimmungen durch die Teilnahme an einem 20 Std.-Kurs “Kenntnisse im Strahlenschutz“ nach § 18a RöV erworben haben.
Inhalt / Ziele: Die Inhalte entsprechen der Richtlinie “Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin“:
- • Physikalische Grundlagen und Bildsystem
- • Biologische Strahlenwirkung und Strahlenexposition des Menschen
- • Dosimetrie und Grundlagen der Röntgenanatomie
- • Strahlenschutz von Patienten und Personal
- • Organisation des Strahlenschutzes und Qualitätssicherung
Referentin: Gisela Katzenberger, MTRA
Teilnehmerzahl: max. 30 Personen
Termin: 13.03.2015 und 14.03.2015
Es müssen beide Termine gemeinsam gebucht werden!
Zeit: 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Hörsaal der Pathologie, Ebene 03, Klinikum
Punkte: 12 Fortbildungspunkte
Anmeldeschluss: zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Teilnahmegebühr: Für externe Teilnehmer/innen: 209 Euro (incl. 10 Euro für Erfrischungen und Snacks)