8. Dezember 2025

Neue Betriebsvereinbarungen für Ärztinnen und Ärzte geschlossen – nichtärztlicher Bereich hat das Fundament gelegt

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und der Betriebsrat haben sich auf neue Betriebsvereinbarungen für den ärztlichen Dienst verständigt. Aufbauend auf den Vereinbarungen im nichtärztlichen Bereich, die von mehr als 100 Pflegekräften angenommen wurden, setzt das Klinikum damit den nächsten Schritt hin zu attraktiveren Arbeitsbedingungen.

Im Mittelpunkt beider Vereinbarungspakete stehen flexiblere Arbeitszeitmodelle, eine verbesserte Unterstützung bei der Kinderbetreuung sowie zusätzliche Leistungen, die die Gesundheit der Beschäftigten stärken sollen. „Die Bindung hochqualifizierter Fachkräfte durch bessere Arbeitsbedingungen macht unser Krankenhaus attraktiv und stark“, unterstreicht Geschäftsführer Sebastian Lehotzki. „Sie ist die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft eine hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten können – zum Wohle aller Patientinnen und Patienten.“

Gemeinsames Ziel: attraktivere und flexiblere Arbeitsbedingungen

„Die beiden Modelle für den ärztlichen und den nichtärztlichen Dienst unterscheiden sich nicht in ihrer Wertigkeit, sondern berücksichtigen die spezifischen berufs- und tariflichen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, dass beide Vereinbarungen dort ansetzen, wo sie für die jeweilige Berufsgruppe die bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten“, erklärt Betriebsratsvorsitzender Andreas Parr.

Leistungen der neuen Betriebsvereinbarung im Überblick

Die Vereinbarungen für den ärztlichen Dienst bündeln eine Reihe zusätzlicher Leistungen, die den Arbeitsalltag erleichtern und mehr Spielraum ermöglichen. Dazu gehören:

  • Flexible Arbeitszeiten: Wunschdienste möglich, teilweise 4-Tage-Woche, Arbeitszeit bis zu 48 Std./Woche je nach betrieblichen Belangen frei wählbar
  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung: bis zu 200 Euro pro Kind und Monat (vom 3. bis 6. Lebensjahr, anteilig bei Teilzeit)
  • Leistungen zur Stärkung der eigenen Gesundheit: Gesundheitsprämie von rund 100 Euro monatlich
  • Jubiläumsprämien: bis zu 1.000 Euro
  • Tarifsicherheit: vollständige Anwendung des TV-Ärzte/VKA als Basis der Betriebsvereinbarungen
  • ZVK-Altersvorsorge: über Zusatzversorgungskasse bleibt sie unverändert vollständig erhalten
  • Urlaubsanspruch: bereits tariflich identisch mit dem nichtärztlichen Dienst, daher nicht erneut geregelt

Nicht Bestandteil dieser ersten Vereinbarung – aber weiter im Blick

Einige Angebote sind nicht Bestandteil der Betriebsvereinbarungen für den ärztlichen Dienst, wie z.B. die Jahressonderzahlung oder die Halteprämie. Die tariflichen Vergütungsstrukturen unterscheiden sich zu den nichtärztlichen Betriebsvereinbarungen.“, sagte Andreas Parr weiter.  „Die Themen bleiben jedoch auf der Agenda und können im kommenden Jahr erneut beraten werden.“

Vereinbarungen werden vom Aufsichtsrat ausdrücklich unterstützt

Auch aus dem Aufsichtsrat kommt klare Zustimmung zu den neuen Vereinbarungen. Dr. Alexander Legler, Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender betont: „Die neuen Betriebsvereinbarungen zeigen, wie wir im Klinikum Herausforderungen gemeinsam und mit Blick auf die Zukunft angehen. Wir schaffen flexiblere Arbeitsbedingungen, die den beruflichen Alltag unserer Ärztinnen und Ärzte spürbar verbessern. Damit stärken wir ein weiteres Mal die hervorragende Qualität der Gesundheitsversorgung, für die unser Klinikum steht.“

Weitere Unterstützung kommt vom stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und Oberbürgermeister, Jürgen Herzing: „Für mich war entscheidend, dass unsere Beschäftigten echte Wahlfreiheit erhalten. So schaffen wir ein Modell, das Freiraum ermöglicht und gleichzeitig die notwendige Sicherheit gibt. Mit diesen Vereinbarungen setzen wir ein klares Signal: Wir investieren in gute Arbeitsbedingungen, damit unser Klinikum auch künftig ein attraktiver, moderner und verlässlicher Arbeitgeber bleibt.“ Die neuen Betriebsvereinbarungen gelten ab sofort und sind unbefristet.

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